Meine Spezialisierung für Ihren Erfolg.

Wer längere Zeit krank ist, hat selten Kraft und Nerven, erfolgreich seine Ansprüche durchzusetzen. Dies gilt ganz besonders für die Berufsunfähigkeitsversicherung - hier wird sehr aufwändig geprüft, ob die vereinbarten Versicherungsbedingungen erfüllt sind, bevor die Leistungen erbracht werden. Auch wer es schafft, die umfangreichen Fragebögen und Rückfragen selbst zu beantworten, ist sich oft der Bedeutung der einzelnen Prüfungsschritte nicht ausreichend bewusst.

In aller Regel haben die von Berufsunfähigkeit betroffenen Versicherten keinerlei Erfahrung in der Durchsetzung ihrer Ansprüche, und sehen sich professionell agierenden, hochspezialisierten Versicherungsmitarbeitern gegenüber. Oft führt dies dazu, dass Versicherte ihre berechtigten Ansprüche aufgeben, weil sie gegen diese Übermacht keine Erfolgsaussichten sehen. Oder dass sie sich gegen eine Ablehnung ihrer Berufsunfähigkeitsrente nicht wehren, weil sie Chancen und Risiken eines Vorgehens dagegen nicht einschätzen können.

In dieser Situation ist es entscheidend, „Waffengleichheit“ mit dem Versicherungsunternehmen herzustellen, um sich auf Augenhöhe begegnen zu können. Dazu wird ein Rechtsbeistand benötigt, der weiß, wie Versicherer prüfen, welche Angaben gemacht werden müssen und in welcher Form, wie mit Versicherern, Ärzten und Gutachtern zu kommunizieren ist, und wie man notfalls seine Rechte im Prozess erfolgreich durchsetzt. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht habe ich mich auf diese Lebenssituation spezialisiert mit dem Ziel, für Sie in der Auseinandersetzung mit Ihrer Versicherung eine Situation auf Augenhöhe zu schaffen.

Um dies zu erreichen, ist ein hoher Grad an Spezialisierung notwendig. Deswegen biete ich keine Vertretung über die gesamte Bandbreite des Versicherungsrechts an, sondern beschränke mich auf Personenversicherungen, die mit der Lebenssituation einer gesundheitlichen Einschränkung und dem damit verbundenen Einkommensausfall verbunden sind. Neben der Berufsunfähigkeitsversicherung zählt hierzu die private Krankentagegeldversicherung. In allen diesen Fällen vertrete ich ausschließlich Sie als Versicherte gegen die Versicherung, niemals umgekehrt, um Sie voll unterstützen zu können und keinerlei Interessenskonflikte entstehen zu lassen.

Kanzlei für Versicherungsrecht